Anmeldung und Finanzierung

Ergotherapie ist eine medizinisch – therapeutische Behandlung, welche nach Verordnung des Arztes von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen wird. Bei Selbstzahlern ist keine Verordnung durch den Arzt erforderlich.

Die Verordnung durch den Arzt erfolgt mittels des folgenden Verordnungsformulares:

Verordnungsformular Ergotherapie

Ergotherapie wird meist in Serien von 9 Behandlungen verordnet. Bei Langzeitbehandlungen können auch 3 x 9 Behandlungen oder Jahresbehandlungen verschrieben und bei der Krankenkasse beantragt werden.

In der Regel wird ab der 5. Verordnung (nach 36 Sitzungen) von der Krankenkasse beim behandelnden Arzt ein Bericht eingefordert.